Wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt keinen Entzug des Doktortitels von Nina Fehr Düsel
Im Oktober 2023 erhob eine anonyme Anzeige, gestützt auf ein Privatgutachten von Stefan Weber & Team Salzburg, Plagiatsvorwürfe gegen die Dissertation von Dr. iur. Nina Fehr Düsel. Diese war im März 2017 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich angenommen worden.
Die Universitätsleitung leitete daraufhin ein Integritätsverfahren ein, im Zuge dessen ein wissenschaftliches Gutachten durch einen externen Experten erstellt wurde. Dieses unterscheidet zwischen Plagiaten im engeren Sinn, weiteren Verstössen gegen die gute wissenschaftliche Praxis sowie unproblematischen beziehungsweise nicht abschliessend beurteilbaren Passagen in der Dissertation.
Mittelschweres Verschulden
Gestützt auf das externe Gutachten stellte die Universitätsleitung wissenschaftliches Fehlverhalten fest und stufte das Verschulden als mittelschwer ein. Da Nina Fehr Düsel zum Zeitpunkt des Entscheids im Juli 2025 weder an der Universität Zürich angestellt noch immatrikuliert war, kamen keine personal- oder disziplinarrechtlichen Massnahmen in Betracht. Die Universitätsleitung überwies die Akten deshalb an die Rechtswissenschaftliche Fakultät und empfahl die Durchführung eines Titelentzugsverfahrens. Dabei kommt ein anderer Massstab zum Tragen: Während das Integritätsverfahren untersucht, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, prüft das Titelentzugsverfahren, ob die Voraussetzungen für den Entzug des Doktortitels nach der Promotionsordnung erfüllt sind.
Gesamtwürdigung spricht gegen Titelentzug
Für das Titelentzugsverfahren relevant waren 17 Textstellen, die im Gutachten als Plagiate im Sinne der Promotionsverordnung qualifiziert wurden. Die Fakultätsversammlung prüfte, ob die entsprechenden Textstellen in Umfang, Qualität, Verteilung, Verortung und Bedeutung für die wissenschaftliche Eigenleistung die Schwelle für einen Titelentzug erreichen. Sie kommt zum Schluss, dass die festgestellten Mängel in ihrer Gesamtheit nicht ausreichen, um der Dissertation den Charakter einer selbstständig verfassten, promotionswürdigen Arbeit abzusprechen und den Titel zu entziehen.
Qualitätssicherung wird gestärkt
Für die Rechtswissenschaftliche Fakultät unterstreicht der Fall die Bedeutung korrekter Quellenangaben, wissenschaftlicher Eigenständigkeit und einer transparenten Arbeitsweise. Im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung Doktorat», das Anfang 2023 gestartet wurde, hat die Fakultät verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Qualitätssicherung beschlossen. Dazu gehören eine weitere Fassung des Plagiatsbegriffs in der Promotionsverordnung, eine engmaschigere Begleitung durch grundsätzlich zwei Betreuungspersonen, die öffentliche Verteidigung der Dissertation vor einer Kommission sowie eine verstärkte Sensibilisierung für Zitierstandards.
Beschluss der Fakultätsversammlung (PDF, 11 MB) (verfügbar für 3 Monate)