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Wissenschaftliche Integrität

Integritätsverfahren entlastet Adriano Aguzzi

Ein Integritätsverfahren der Universität Zürich kommt zum Schluss, dass Prof. Adriano Aguzzi die wissenschaftliche Verantwortung für mehrere fehlerbelastete Publikationen trägt. Ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln konnte jedoch nicht festgestellt werden. Somit liegt kein wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne der Integritätsverordnung vor.

Im Frühjahr 2024 hat die Leitung der Universität Zürich (UZH) ein Integritätsverfahren eröffnet, um den Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in mehreren Publikationen von Adriano Aguzzi, ordentlicher Professor an der UZH und Direktor des Instituts für Neuropathologie des Universitätsspitals Zürich, zu untersuchen. Die Vorwürfe bezogen sich insbesondere auf die unsachgemässe Veränderung oder Wiederverwendung von Abbildungen aus bildbasierten Labormethoden, Mikroskopaufnahmen oder Darstellungen numerischer Daten.

Insgesamt wurden in der Untersuchung 36 Publikationen überprüft, an denen Adriano Aguzzi beteiligt war. Die untersuchten Publikationen stammen aus einem Zeitraum von 28 Jahren (1996 bis 2023).

Wissenschaftlich relevante Fehler in sieben Publikationen

Die Untersuchung zeigte, dass die meisten festgestellten Unregelmässigkeiten die Bebilderung der Publikationen betreffen. Dabei wurden Abbildungen teilweise falsch zugeordnet, unzureichend bearbeitet oder in unzulässiger bzw. unsachgemässer Weise verändert.

Zweifelsfrei wissenschaftlich relevante Fehler zeigten sich bei insgesamt sieben Publikationen, die Adriano Aguzzi als verantwortlichen Letztautor und zugleich «corresponding author» auswiesen. Damit trägt er die wissenschaftliche Verantwortung für die Publikationen.

Die übrigen betroffenen Arbeiten wiesen zwar formale Mängel auf, diese konnten jedoch durch Korrekturen behoben werden, sodass ein unbeschadeter Kern wissenschaftlichen Werts erhalten blieb. Bei mehreren Publikationen bestätigte sich der Verdacht auf eine Verletzung der wissenschaftlichen Integrität hingegen nicht. In weiteren Fällen sind die festgestellten Abweichungen als geringfügig oder zweifelhaft einzustufen.

Weder vorsätzlich noch fahrlässig

Gemäss Integritätsverordnung der Universität Zürich liegt wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wenn Forschende vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstossen. Ein Vorsatz liess sich bei Adriano Aguzzi im Zuge des Verfahrens nicht nachweisen.

Auf Grundlage eines in der relevanten «Scientific Community» ermittelten vernünftigen und durchschnittlichen Sorgfaltsmassstabes ergab sich, dass Adriano Aguzzi auch kein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Er hat die Forschungs- und Publikationstätigkeiten in seinem Labor mit der gebotenen Umsicht begleitet. Ein Verschulden und somit ein wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne der Integritätsverordnung kann ihm nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren wird daher eingestellt.

Die Universitätsleitung hält fest, dass die geltenden Qualitätsstandards der Universität Zürich künftig durchgängig einzuhalten sind und weist Adriano Aguzzi an, die Aufarbeitung der festgestellten Fehler und Beanstandungen mit grösster Sorgfalt und Konsequenz fortzuführen. Zudem ist er verpflichtet, das Qualitätsmanagement sowie die Kontrollmechanismen für seine Publikationen – insbesondere im Umgang mit verwendeten Abbildungen – so zu verstärken, dass mögliche Fehler künftig rechtzeitig erkannt und vermieden werden.