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UZH Accessible

Gleichberechtigt am universitären Alltag teilhaben

Die Universität Zürich will bestehende Barrieren in der Organisation und im universitären Alltag von Menschen mit Behinderungen abbauen. In einer breit abgestützten Vernehmlassung wurden dazu nun 18 Massnahmen ausgearbeitet.
Melanie Nyfeler
Eine Studentin im Rollstuhl und ein Student lernen in der Bibliothek.
Ein Massnahmenpaket soll für kulturelle und organisationale Barrierefreiheit an der UZH sorgen. (Bild: iStock.com/Kosamtu)

Das Projekt «UZH Accessible», das den aktuellen Stand der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen innerhalb der UZH untersucht, ist nun fast abgeschlossen und wird am 3. Juli an einer Veranstaltung vorgestellt. Die Massnahmenpläne der beiden Teilprojekte zur baulichen und technologischen Barrierefreiheit liegen auf dem Tisch. Nun stellt auch die Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI), welche die kulturellen und organisationalen Hindernisse an der UZH analysierte, ihre geplanten Massnahmen vor.

Sehr breit abgestützter Prozess

Mit rund 40 Vertreter:innen der Fakultäten, Fach- und Beratungsstellen, Studierendenverbänden, Studierenden mit und ohne Behinderungen sowie der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich (BKZ) und der kantonalen Koordinationsstelle Behindertenrechte wurden fünf Handlungsfelder eruiert. Daraus ergaben sich in verschiedenen Workshops und Sitzungen insgesamt 18 Massnahmen auf gesamtuniversitärer Ebene. «Der Prozess war sehr breit abgestützt und ich bin sicher, wir gehen in die richtige Richtung», erklärt Benjamin Börner, der Projektleiter bei der Abteilung EDI.

Die UZH wird die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen eruieren und gegebenenfalls nachjustieren.

Benjamin Börner
Stellv. Abteilungsleiter Equality, Diversity, Inclusion (EDI)

Zum einen müssen die universitären Erlasse und Regelwerke bezüglich ihrer Auswirkungen auf eine gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen überprüft und allenfalls ergänzt oder angepasst werden. Und bei der Ausarbeitung neuer Erlasse und Policies sollen die Vertretungen der Menschen mit Behinderungen von Anfang an miteinbezogen werden. «Dies ist wichtig, damit neue Erlasse keine neuen Barrieren erzeugen. Die Betroffenen sollen sich bei Bedarf auf diese Regelwerke berufen können», so Börner.

Breite Sensibilisierungsmassnahmen

Zum anderen sollen das Bewusstsein für das Thema Barrierefreiheit bei den UZH-Angehörigen gefördert und die verbindlichen Vorgaben im Bereich Inklusion vermittelt werden – etwa mit Fachtagungen, Workshops oder Awareness-Veranstaltungen. Gezielte Schulungen sowie personelle und finanzielle Unterstützung für Lehrkräfte, Vorgesetzte oder Personen in der Administration, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit Menschen mit Behinderungen Kontakt haben, werden ebenfalls geplant. 

Barrierefreie Prozesse und Services

Die administrativen Prozesse müssen auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden, um einen chancengleichen Zugang zum Studium oder bei der Ausübung des Berufes zu garantieren – sowohl bei Immatrikulation, Studium und Abschluss ebenso wie bei der Bewerbung, während der Anstellung oder dem Austritt.

Dabei berät und unterstützt die Abteilung EDI, zum Beispiel, wenn es um notwendige Anpassungen von Arbeitsplätzen und -bedingungen geht. Erforderlich sein kann unter anderem der Einsatz von anpassbarem Büro-Mobiliar, eine Home-Office-Regelung, die sich an den individuellen behinderungsbedingten Bedarfen orientiert oder das Mitnehmen eines Assistenzhundes an den Arbeitsort. Detaillierte Informationen zur Zugänglichkeit der Infrastrukturen der UZH werden auf dem Online-Guide uniability.uzh.ch aufgeschaltet und laufend ergänzt. Auch können Barrieren gemeldet werden, auf welche Betroffene an der UZH treffen. Diese Meldungen werden dann von der Abteilung EDI geprüft und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Monitoring ist wichtig

«Die UZH wird die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen eruieren und gegebenenfalls nachjustieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir jährlich ein Monitoring installieren und dieses auch öffentlich publizieren», erklärt Börner. Hierzu braucht es die gezielte Befragung von Hochschulangehörigen mit Behinderungen.

Nur: Wie wird sichergestellt, dass die Abteilungen und Fakultäten die vorgeschlagenen Massnahmen umsetzen? «Die Fakultäten sind autonom, aber als Teil der Universität unter anderem an die UN-Behindertenrechtskonvention und an die kantonale Gesetzgebung zur Barrierefreiheit gebunden», so der Projektleiter. «Recht setzt sich nicht von selbst um. Die Umsetzung ist eine gesamtuniversitäre Querschnittsaufgabe. Wir alle sind dafür verantwortlich, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Wir müssen uns alle engagieren und mithelfen.»

Barrierefreiheit ist Daueraufgabe

Noch muss das Massnahmenpaket zur kulturellen und organisationalen Hindernisfreiheit an der UZH offiziell angenommen werden. Dann folgt die Umsetzung. «Ich gehe davon aus, dass wir in fünf Jahren sehr viel weiter sind als heute», sagt Börner – auch wenn klar ist, dass Barrierefreiheit eine Daueraufgabe ist.