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«Ein effizienterer Prozess für den Nachteilsausgleich hilft allen»

Die Fachstelle Studium und Behinderung berät Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bei Anträgen auf Nachteilsausgleich. Die neue Leiterin Ulla Blume treibt ein Projekt voran, das diesen Prozess vereinheitlichen und effizienter gestalten soll.
Melanie Nyfeler

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Ulla Blume in ihrem Büro, im Hintergrund ein Fenster.
Seit Oktober 2024 leitet Ulla Blume die Fachstelle Studium und Behinderung. (Bild: UZH/Katharina Weins)

Ulla Blume ist in ihrem neuen Job angekommen. Musste sie auch, denn gleich von Beginn an gab es einiges zu tun: Als sie am 1. Oktober 2024 die Leitung der Fachstelle Studium und Behinderung übernahm, lagen wie immer bei Semesterstart viele Beratungsanfragen für einen Nachteilsausgleich (NTA) auf dem Tisch. Diese galt es zusammen mit ihrem Team so schnell wie möglich zu bearbeiten – schliesslich mussten die Studierenden mit Behinderungen ihrerseits die Eingabefristen für die Anträge an ihren Fakultäten einhalten.

Zudem wurde auch der Webauftritt der Fachstelle überarbeitet. Und zusätzlich dazu hatte die neue Fachstellenleiterin das universitätsweite Vorprojekt zur Vereinheitlichung der NTA-Prozesse zu verantworten. «Ich musste mich innerhalb der Universitätsstrukturen zuerst zurechtfinden und die relevanten Personen kennenlernen. Aber verdankenswerterweise war auch schon vieles gut aufgegleist. Wir sind gut gestartet und arbeiten mit unseren Anspruchsgruppen sehr konstruktiv zusammen», bilanziert Blume heute. Die Arbeit macht ihr viel Freude.   

Mehr Studierende mit NTA-Anspruch

Die Fachstelle Studium und Behinderung hat letztes Jahr 604 Beratungen für Nachteilsausgleiche durchgeführt, davon rund 400 Erstberatungen – Tendenz steigend. 2023 haben rund 4 Prozent aller Studierenden der UZH einen NTA-Antrag gestellt.

Menschen mit Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigungen, Neurodivergenzen, psychischen oder chronischen Erkrankungen sind beim Studieren teilweise benachteiligt und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Um diesen zu erhalten, sollten sich die betroffenen Studierenden auf der Webseite der Fachstelle informieren, wie der Prozess an der UZH funktioniert und welche Dokumente sie benötigen. «Diese sollten vorliegen, wenn sie bei unserer Fachstelle einen Beratungstermin buchen, sonst zieht sich der Prozess in die Länge», erklärt Blume.

Die richtigen Dokumente einreichen

Denn: Die Studierenden müssen einen fachärztlichen Nachweis einreichen, um ihren Anspruch auf NTA zu belegen. Der Nachweis muss die studienrelevanten Auswirkungen der Beeinträchtigung aufzeigen. Zudem soll ersichtlich sein, ob sich eine Behinderung oder Erkrankung in nächster Zukunft verbessern, gleichbleiben oder verschlechtern könnte. 

«Nur so ist es möglich, in unserem Gespräch ein individuelles Massnahmenpaket für den Nachteilsausgleich zu schnüren und eine zeitlich begrenzte Empfehlung für die jeweilige Fakultät auszusprechen», erklärt die Fachstellenleiterin. Mit der Empfehlung der Fachstelle können die Studierenden dann bei der Fakultät die entsprechenden Massnahmen beantragen – das müssen sie jedes Semester neu tun.

Prozess soll vereinheitlicht werden

Der administrative Aufwand für die NTA ist für alle Beteiligten gross und vor allem zu Semesterbeginn sehr zeitkritisch. Das gibt auch Ulla Blume unumwunden zu: «Die Organisationstrukturen sind mit dem Anstieg der Fallzahlen leider nicht mitgewachsen. Das haben wir erkannt und wollen das nun ändern. Mit dem NTA-Vorprojekt schlagen wir einen standardisierten Prozess vor, der für alle Beteiligten effizienter und universitätsweit einheitlich anwendbar ist.»

Zusammen mit einem breit abgestützten Team aus Vertreterinnen und Vertretern der Fakultäten, der betroffenen Studierenden und externen Expertinnen und Experten wurden Szenarien ausgearbeitet, wie sich ein solcher Prozess gestalten könnte. Noch ist nichts definitiv entschieden, aber die Stossrichtung scheint klar.

Neue zentrale Stelle und Massnahmenkatalog

Der Prozess soll durchgehend digitalisiert werden, damit alle Beteiligten die Anträge effizient bearbeiten können. Die Fachstelle Studium und Behinderung berät zwar weiterhin die Studierenden und Doktorierenden und stellt aus einem verbindlichen Massnahmenkatalog Empfehlungen für NTAs aus. Für die Verfügung der Massnahmen soll in Zukunft eine neue zentrale Stelle verantwortlich sein: Diese soll die Dokumente prüfen und die individuellen NTAs verfügen. Die besonders schützenswerten Personendaten der Studierenden sollen neu an einem zentralen, sicheren Ort aufbewahrt werden.

In Zusammenarbeit mit den Fakultäten soll ein standardisierter Massnahmenkatalog erstellt werden, aus dem Massnahmen empfohlen und verfügt werden können. Diese werden nach individuellem Bedarf der Studierenden ausgewählt und richten sich nach den Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf den Studienalltag. So muss eine rollstuhlfahrende Person einen barrierefreien Zugang zum Modul erhalten, während einer Person, die sich aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht lange konzentrieren kann, mehr Zeit bei den Prüfungen gewährt wird.

Rechtsgleichheit und mehr Diskretion

«Damit erreichen wir Rechtsgleichheit und für die Studierenden weniger Aufwand beim Antrag auf NTA», erklärt Blume. Die verfügten Massnahmen wären bei den gebuchten Modulen hinterlegt und die Verantwortlichen wüssten dann, dass jemand bei der Prüfung mehr Zeit benötigt. Sie könnten jedoch keine Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung ziehen. 

«Mit diesem überarbeiteten Prozess wäre allen gedient – den betroffenen Studierenden, den Verantwortlichen in den Fakultäten und der Fachstelle Studium und Behinderung selbst», fasst Blume zusammen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fakultäten haben dies erkannt und das Projekt mit guten Ideen und Vorschlägen unterstützt. «Die Zusammenarbeit war sehr konstruktiv und pragmatisch», sagt Blume. Als nächstes muss das Vorprojekt abgeschlossen werden, damit dann die Universitätsleitung über das Vorprojekt beraten kann.